rechtskonforme Cookie-Consent-Banner

Bundesverband der Verbraucherzentralen

Unabdingbar für fast alle Webseiten ist der Einsatz von Consent Tools. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte gegen einen Anbieter eines Online-Gewinnspiels geklagt, der im Cookie-Hinweis die Checkbox für die Zustimmung bereits vorausgewählt hatte. Der Bundesgerichtshof hat dem Bundesverband der Verbraucherzentralen in diesem Fall Recht gegeben und damit ein in diesem Zusammenhang wegweisenden Urteil gefällt.

 

Untersuchung

Daraus resultierend hat sie eine Vielzahl von Webseiten untersucht und dabei festgestellt, dass oftmals die Cookie-Hinweise „Zustimmung“ oder „Ablehnung“ nach ihrer Auffassung nicht richtig eingebunden sind. Folge davon waren Abmahnungen wegen fehlerhafter Consent Banner, die mit entsprechenden Strafzahlungen verbunden waren.

Was bedeutet das nun in der Praxis?

  • Ausführliche Informationen darüber, welche Cookies auf der Homepage zum Einsatz kommen.
  • Welche Art von Daten wird gesammelt?
  • Welchem Zweck dienen sie?
  • Wie lange werden sie gespeichert?
  • An wen werden sie gegebenenfalls weitergeleitet?
  • Wie lässt sich die Einwilligung zur Speicherung von Daten zurücknehmen?
  • Gestaltung der Cookie-Hinweise so, dass sich die Besucherin/der Besucher der Homepage „aktiv“ mit der Verwendung der Daten einverstanden erklären.
  • Kein Einsatz manipulativer Formulare; dass heißt, dass für das „Ablehnen“ mehr Klicks als für das „Annehmen“ notwendig sind. Auch auf eine unterschiedliche (farbliche) Gestaltung der Button sollte aus rechtlichen Erwägungen verzichtet werden.
  • Nur technisch notwendige Cookies dürfen ohne Einwilligung der Nutzerin/des Nutzers gesetzt werden.
  • Abgesehen davon, ob die Besucherin/der Besucher der Homepage auf die Verwendung von Cookies hingewiesen wird, ist es unabdingbar, in der Datenschutzerklärung auf die Verwendung hinzuweisen.

rechtliche Beurteilung

In der „rechtlichen Beurteilung“ wird dabei nicht unterschieden, ob es sich „nur“ um eine private Homepage oder um die eines Schützenvereins handelt. Daher sollte jede Homepage einem Faktencheck unterzogen werden, um sich vor Abmahnungen und evtl. Strafzahlungen zu schützen.

Kompetenz und Erfahrung

Sie suchen jemanden, der die notwendige Kompetenz und Erfahrungswerte hat, sie in diesen Fragen zu beraten und ihre Homepage auf rechtliche sichere Füße zu stellen? Sprechen Sie uns an. Wir analysieren Ihre Homepage, besprechen mit Ihnen gemeinsam die notwendigen Schritte, unterbreiten Ihnen einen Kostenvoranschlag und setzen die gemeinsam erarbeiteten Ergebnisse um.

 

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