Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsabschluss

1.1 Verträge über Lieferungen und Leistungen aus Werbeplanung, Werbegestaltung und Werbemittlung bedürfen zur Wirksamkeit nicht ausdrücklich der schriftlichen Bestätigung von 2P&M Werbeagentur GmbH & Co. KG. Dies gilt auch für Änderungen und/oder Ergänzungen solcher Verträge.

1.2 Den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nur nach ausdrücklicher Bestätigung durch 2P&M Werbeagentur GmbH & Co. KG Vertragsbestandteil.

1.3 Flüchtigkeitsfehler, Schreibfehler und andere Fehler oder Auslassungen von 2P&M Werbeagentur GmbH & Co. KG ausgegebenen Dokumenten oder Informationen werden korrigiert, ohne dass 2P&M Werbeagentur GmbH & Co. KG dadurch eine Haftpflicht in irgendeiner Form entsteht.

2. Leistungen

2.1 Sämtliche Leistungen von 2P&M Werbeagentur GmbH & Co. KG werden entsprechend dem schriftlich oder mündlich erteilten Auftrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns erbracht.

2.2 Werbemittlungsaufträge werden, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, im Namen und für Rechnung des Kunden von 2P&M Werbeagentur GmbH & Co. KG mit dem jeweiligen Hersteller/Dienstleister abgeschlossen, und zwar zu deren Geschäftsbedingungen und Preislisten unter Vereinbarung der üblichen Rabatte bzw. Staffeln.

2.3 Eventuell zu vergebende Fremdleistungen wie z.B. die Herstellung von Foto-, Litho-, Übersetzungs- und Druckarbeiten usw. werden ebenfalls, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, im Namen und für Rechnung des Kunden von 2P&M Werbeagentur GmbH & Co. KG an Drittunternehmer vergeben oder mit einem handelsüblichen Aufschlag über 2P&M Werbeagentur GmbH & Co. KG direkt an den Kunden berechnet.

2.4 Der Auttraggeber darf die Leistungen der Agentur nur für den Zweck verwenden, für den er sie bestellt und erworben hat. 2P&M Werbeagentur GmbH & Co. KG darf die Arbeiten signieren. Ohne Zustimmung der Agentur darf der Auftraggeber keine Vorschläge, Entwürfe, Fotos, Texte usw. verändern oder verändern lassen.

3. Lieferung

3.1 Sämtliche Lieferungen erfolgen ab 2P&M Werbeagentur GmbH & Co. KG bzw. Drittunternehmer.

3.2 Die Versendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.

4. Lieferfrist

4.1 In Aussicht genommene Lieferfristen gelten nur als annähernd, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich schriftlich vereinbart sind.

4.2 Auch eine als verbindlich vereinbarte Lieferfrist beginnt jedoch nicht vor Bereitstellung aller für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen durch den Kunden. Wird eine als verbindlich vereinbarte Lieferfrist durch Ereignisse höherer Gewalt wie Streiks, Aussperrungen etc. unterbrochen, entbindet dies 2P&M Werbeagentur GmbH & Co. KG von der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen für die Dauer der Behinderung.

4.3 Werden die Waren in Teillieferungen geliefert, ist der Käufer nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn in einer einzelnen Teillieferung fehlerhafte Ware geliefert wurde oder eine Teillieferung verspätet oder gar nicht erfolgt ist.

5. Vergütung / Preise

5.1 Vergütungen, seien sie in Gestalt von Pauschal- oder Prozentbeträgen vereinbart, sind Nettobeträge, denen die Mehrwertsteuer nach dem jeweils gesetzlich bestimmten Prozentsatz hinzugerechnet wird. Nebenkosten wie Spesen, Fahrtkosten, Unterbringung etc. sind von der Vergütung nicht erfasst und werden gesondert berechnet.

5.2 Alle Preise für Lieferungen von 2P&M Werbeagentur GmbH & Co. KG oder von Dritten sind ebenfalls Nettopreise, denen die Mehrwertsteuer hinzugerechnet wird.

5.3 Präsentationen und die dadurch angefallenen Kosten werden unabhängig vom Zustandekommen weiterer Geschäftsbeziehungen gesondert in Rechnung gestellt. Aus den gleichen Gründen ist die Agentur berechtigt, bei Stornierung eines erteilten Auftrages die bereits angefallenen Kosten zu berechnen.

5.4 Generell ist jede bestellte Dienstleistung zu honorieren. Vorbesprechungen können – insbesondere auch, wenn sie nicht zu einem Auftrag führen – Honorar ansprüche begründen. Vorschläge, Entwürfe, Fotos, Texte usw. sind ebenfalls zu honorieren – unabhängig davon, ob sie verwendet werden oder nicht.

5.5 Honorare für Konzeption, Gestaltung und Text werden nach Zeitaufwand und wirtschaftichem Nutzen für den Auftraggeber berechnet, alle sonstigen Leistungen nach Zeit- und Materialaufwand. Fremdleistungen werden nach Kostenaufwand berechnet. Soweit vereinbart, erfolgt Pauschalvergütung.

6. Urheber- und Nutzungsrechte

6.1 Soweit den vertraglichen Leistungen von 2P&M Werbeagentur GmbH & Co. KG urheberrechtlicher Schutz zukommt, überträgt 2P&M Werbeagentur GmbH & Co. KG die jeweiligen Nutzungsrechte ausschließlich nach Maßgabe des vereinbarten Vertragszweckes, der mithin den räumlichen, zeitlichen und inhaltlichen Umfang der Nutzungsrechte bestimmt.

6.2 Eine über den Vertragszweck hinausgehende Nutzung von Vertragsleistungen begründet eine gesonderte Vergütungspflicht, die bei fehlender Vereinbarung nach allgemeinen Richtlinien in angemessener Höhe zu bewerten ist.

6.3 Soweit der Kunde die von 2P&M Werbeagentur GmbH & Co. KG erarbeitete Gestaltung als Warenzeichen, Geschmacksmuster oder Firmensignet nutzt, ist hierfür ebenfalls eine gesonderte Vergütung in angemessener Höhe zu entrichten.

6.4 Nutzungsrechte an Gestaltungen, die vom Kunden abgelehnt werden oder bei Beendigung des Vertrages nicht bezahlt sind, stehen 2P&M Werbeagentur GmbH & Co. KG zur freien anderweitigen Verwertung zur Verfügung, soweit nichts anderes vereinbart ist.

7. Gewährleistung

7.1 Mängel der Lieferung und/oder der Leistung von 2P&M Werbeagentur GmbH & Co. KG sind unverzüglich vom Kunden schrifllich zu rügen. 2P&M Werbeagentur GmbH & Co. KG leistet in diesem Falle Gewähr in Gestalt eines Anspruchs auf Nachbesserung oder Minderung des vereinbarten Honorars. Scheitert die Nachbesserung innerhalb angemessener Frist, so ist der Kunde zur Minderung oder Wandelung des Vertrages berechtigt, weitergehende Ansprüche sind indes ausgeschlossen.

7.2 Ausgeschlossen wird die Gewährleistung für Satz und Druckfehler, soweit dem Kunden druckfertige Vorlagen oder Korrekturabzüge zur Prüfung vorgelegen haben und von ihm schriftlich oder mündlich freigegeben wurden oder der Kunde aus Zeitgründen auf eine Prüfung verzichtet.

8. Haftung

8.1 2P&M Werbeagentur GmbH & Co. KG haftet dem Kunden gegenüber im Rahmen des Vertrages nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

8.2 2P&M Werbeagentur GmbH & Co. KG haftet nicht für rechtlichen Bestand aller vom Kunden gemachten Angaben, insbesondere über Warenzeichen, Geschmacksmuster, Ausstattungen, Firmen- und Warenbezeichnungen. Soweit hieraus eine Haftung gegen 2P&M Werbeagentur GmbH & Co. KG von dritter Seite geltend gemacht wird, stellt der Kunde 2P&M Werbeagentur GmbH & Co. KG frei.

9. Zahlungen

9.1 Vergütungen und Preise sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung ohne Skontoabzug fällig.

9.2 Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so wird als Verzugszins ein Satz von 5% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz, 30 Tage nach Rechnungsdatum, vereinbart.

9.3 Ist im Rahmen von Mittlungsaufträgen eine Vorauszahlung vereinbart, und wird diese vom Kunden nicht vor dem Anzeigen- oder Einschalt-Schlusstermin geleistet, so ist 2P&M Werbeagentur GmbH & Co. KG von der Durchführung des Auftrages freigestellt.

10. Eigentumsvorbehalt

Alle Arbeiten, Lieferungen oder Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von 2P&M Werbeagentur GmbH & Co. KG. Bis zur vollständigen Übergabe verwahrt der Käufer diese treuhänderisch. Bei Nichtzahlung ist 2P&M Werbeagentur GmbH & Co. KG berechtigt, die Räumlichkeiten des Käufers zu betreten und die Ware von dort zu entfernen und/oder die Nutzung zu verweigern. Der Käufer hat diese gesondert und klar erkennbar zu lagern. 2P&M Werbeagentur GmbH & Co. KG ist berechtigt, darüber dann nach freiem Ermessen zu verfügen.

11. Rücktritt

11.1 Wird ein Auftrag vom Kunden storniert, so gelten für die Abwicklung einschließlich der Zahlung eines Ausfallhonorars die gesetzlichen Bestimmungen.

11.2 Werden 2P&M Werbeagentur GmbH & Co. KG Umstände bekannt, die nachweisbar die Bonität des Kunden zweifelhaft erscheinen lassen, ist 2P&M Werbeagentur GmbH & Co. KG zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Rahmen der Abwicklung werden offene Rechnungen mit Ausübung des Rücktritts sofort fällig, für noch nicht erbrachte Leistungen kann 2P&M Werbeagentur GmbH & Co. KG Vorauszahlungen verlangen, sofern der Kunde die Ausführung der weiteren Arbeiten begehrt.

12. Konkurrenzausschluss

Verlangt der Kunde einen Konkurrenzausschluss, so ist 2P&M Werbeagentur GmbH & Co. KG zu einer solchen Vereinbarung nur verpflichtet, sofern der Kunde seinerseits 2P&M Werbeagentur GmbH & Co. KG unter Ausschluss anderer WA/WM mit der Gestaltung und Durchführung der Werbung beauftragt und die Höhe des Etats ein Exklusivrecht rechtfertigt.

13. Geheimhaltung

2P&M Werbeagentur GmbH & Co. KG wird alle ihr im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekanntgewordenen Geschäftsgeheimnisse des Kunden strikt geheimhalten. Die Geheimhaltungspflicht dauert über die Beendigung des Vertrages fort.

14. Teilbarkeit der Bestimmungen und Verzicht

14.1 Sollte eine dieser Bedingungen rechtsunwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

14.2 Übt der Kunde seine nach diesen Bedingungen zustehenden Rechte nicht aus oder setzt diese nicht durch, kann dies nicht als Verzicht auf Rechte ausgelegt werden und der Kunde wird dadurch nicht daran gehindert, diese Rechte später auszuüben oder durchzusetzen.

15. Keine Verrechnung

Zahlungen des Kunden an 2P&M Werbeagentur GmbH & Co. KG erfolgen ohne Abzug und ohne Verrechnung mit Gegenforderungen oder Zurückbehaltungs- oder Pfandrechten.

16. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Münster. Falls der Kunde kein Vollkaufmann ist, gilt die gesetzliche Regelung.

DAS SIND WIR

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